Sehr geehrter Kunde,
Sie interessieren sich für eine auf unseren Internetseiten beworbenen Reisen, die
in der Art von mehreren Reiseveranstaltern gleichzeitig angeboten wird. Nach
einer Verfügbarkeitsüberprüfung und Preisvergleich unter den Anbietern
(Reiseveranstaltern) werde ich Ihnen als Reiseagentur und Vermittler das
bestmögliche Angebot kostenlos ausarbeiten und Ihnen zumailen. Mit dem Angebot erhalten Sie
dann alle notwendigen Angaben wie Termine, voraussichtliche Flugzeiten, den
Namen Ihres Reiseveranstalters und den Endpreis genannt.
Alle Reiseveranstalter verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung (Kundengeldabsicherung). Sie erhalten mit der Bestätigung den Sicherungsschein, ohne den Sie keine Zahlungen vornehmen sollen.
Bei dieser Preis- und Reservierungsanfrage handelt es sich nicht um eine verbindliche Buchung Ihrerseits. Es ist lediglich eine Reiseanfrage, für die wir Ihnen gemäß Ihrer Angaben zunächst nur ein Angebot zustellen werden. Dafür fallen keine Gebühren an. Sie erhalten von uns Angebote mit Endpreise.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros (Treten bei einer verbindlichen Buchung ein)
I. Vertragsinhalt,
Vertragsschluss
Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande.
Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit
Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum
Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro
angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder über Online-Dienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom
Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten
Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter
bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden.
Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen,
Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des
Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter
Leistungserbringung.
II. Vermittlungs-Entgelte
Das Reisebüro erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger
Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein
Vermittlungs-Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich
Leistungen von Fluggesellschaften, Fähren u.a. sowie für die Erbringung sonstiger
Leistungen für den Kunden werden Vermittlungs-Entgelte berechnet (siehe
Kostenaufstellung am Ende dieses Punktes).
Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags
anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren etc.) sind zusätzlich
zum Vermittlungs-Entgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt,
vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei
Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit
der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt
der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte
unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten. Mit den IATA
Fluggesellschaften und dem Consolidator FTI ist das Reisebüro auf der Grundlage
vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses
verbunden. Dem Kunden gegenüber, wird das Reisebüro jedoch ausschließlich als
Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der
jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat das
Reisebüro also sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der
Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Das
Reisebüro trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der
vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüros aus einer
schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon
unberührt.
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern
und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist)
Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung seiner
Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des
Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet das Reisebüro die hierfür von
der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie zusätzlich sein mit dem Kunden
im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Vermittlungs-Entgelt. Von der
Fluggesellschaft ist das Reisebüro mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger
Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt und haftet dieser
gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese Inkassotätigkeit anfallenden Kosten
sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Das Reisebüro kann
die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls im eigenen Namen gerichtlich
und außerordentlich geltend machen.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten
die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland für inländische Flüge und -soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar-
unmittelbar, die inländischen gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften des
Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die
Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Kostenaufstellung Vermittlungs. bzw.
Beratungskosten
Flug
(inkl. Low Cost, Charter- und Bonusflugscheine) Flugticket
Entgelt Reisebüro pro Strecke
Flug Inland Elektronisches Ticket je Ticket 30,00 EUR
Flug Europa Elektronisches Ticket je Ticket 35,00 EUR
Flug Interkontinental Elektronisches Ticket je Ticket 45,00 EUR
Aufpreis Papierticket je Ticket 8,00 EUR
Low Cost Airline je Strecke 18,00 EUR
Stornierung/Umbuchung nach Ticketerstellung je Ticket 25,00 EUR
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)
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Fähren
Vermittlung je Vorgang 15,00 EUR
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Hotel/Mietwagen
Vermittlung je Vorgang 15,00 EUR
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Visa
Visabeschaffung (zzgl. Visagebühren + Porto) je Pass 25,00
EUR
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Sonstige Leistungen
Eintrittskarten
(Vorverkaufsgebühren auf Kartenpreis 10%) je Ticket min. 5,00 EUR
Beratung oder Angebotzusammenstellungen mind. 15,- EUR max. 99,- EUR
Ausarbeitung individueller Angebote:
(Verrechnung bei Buchung möglich) je nach Reiseziel mind. 35,- EUR max. 55,- EUR
Postversand inkl. Porto 5,00 EUR
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* Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte inkl. MwSt. und zzgl. Fremdgebühren
~ Änderung vorbehalten.
III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen
ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem
Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie
oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar.
Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle
und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den
Kunden.
IV. Pflichten des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die
ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die
Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den
vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro
grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen
des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren
etc.). Diese sind zusätzlich zum Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine
Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die
Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit
steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B.
der Reisepreiszahlungen). Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen
umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits
angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind
ebenfalls zu erstatten.
V. Zahlung
Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung
unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom
Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein
gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für
Anzahlungen. In den meisten Fällen jedoch erfolgt die Zahlungsabwicklung im so
genannten Dirketinkassoverfahren zwischen Kunden und seinen Reiseveranstalter.
VI. Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro
oder Reiseveranstalter ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und
bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu
unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die
gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des
Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf
ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.)
müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.
VII. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die
Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet
nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem
Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur
für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler,
die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter
Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist
jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der
vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
VIII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der
Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der
Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige
sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich
erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des
Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht
berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro
mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit
die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch
staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner
Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie
möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahe gelegt, selbst die
Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder
Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen
zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und
Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch
bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren
und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere
Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere
Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise
wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das
Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und
sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen
Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung
schuldhaft verursacht.
IX. Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine
Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.
X. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das
Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem
vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten
Leistungs- ende ( Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten
verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten
Geltendmachung unverschuldet gehindert.
XI. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder
dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz des Reisebüros vereinbart.