Sehr geehrter Kunde,
Sie interessieren sich für eine auf unseren Internetseiten beworbenen Reisen, die in der Art von mehreren Reiseveranstaltern gleichzeitig angeboten wird. Nach einer Verfügbarkeitsüberprüfung und Preisvergleich unter den Anbietern (Reiseveranstaltern) werde ich Ihnen als Reiseagentur und Vermittler das bestmögliche Angebot kostenlos ausarbeiten und Ihnen zumailen. Mit dem Angebot erhalten Sie dann alle notwendigen Angaben wie Termine, voraussichtliche Flugzeiten, den Namen Ihres Reiseveranstalters und den Endpreis genannt.

Alle Reiseveranstalter verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung (Kundengeldabsicherung). Sie erhalten mit der Bestätigung den Sicherungsschein, ohne den Sie keine Zahlungen vornehmen sollen.

Bei dieser Preis- und Reservierungsanfrage handelt es sich nicht um eine verbindliche Buchung Ihrerseits. Es ist lediglich eine Reiseanfrage, für die wir Ihnen gemäß Ihrer Angaben zunächst nur ein Angebot zustellen werden. Dafür fallen keine Gebühren an. Sie erhalten von uns Angebote mit Endpreise.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros (Treten bei einer verbindlichen Buchung ein)

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Zwischen dem Kunden und dem Reisebüro kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt das Reisebüro, für ihn Reisen und Reiseleistungen mit Reiseveranstaltern und sonstigen Leistungsträgern zu vermitteln. Zum Vertragsschluss kommt es durch Auftrag des Kunden, der durch das Reisebüro angenommen wird. Der Auftrag des Kunden kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über Online-Dienste erteilt werden. Das Reisebüro tritt bezüglich der vom Kunden gebuchten Leistungen lediglich als Vermittler auf. Für die vermittelten Leistungen selbst gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger, die in den jeweils vermittelten Vertrag einbezogen werden. Dies betrifft insbesondere auch Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Reisepreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter Leistungserbringung.

II. Vermittlungs-Entgelte
Das Reisebüro erhebt für die Vermittlung von Pauschalreisen und sonstiger Leistungen, die von Reiseveranstaltern angeboten werden, kein Vermittlungs-Entgelt. Für die Vermittlung sonstiger Leistungen einschließlich Leistungen von Fluggesellschaften, Fähren u.a. sowie für die Erbringung sonstiger Leistungen für den Kunden werden Vermittlungs-Entgelte berechnet (siehe Kostenaufstellung am Ende dieses Punktes).
Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren etc.) sind zusätzlich zum Vermittlungs-Entgelt, dass lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen).
Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten. Mit den IATA Fluggesellschaften und dem Consolidator FTI ist das Reisebüro auf der Grundlage vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden. Dem Kunden gegenüber, wird das Reisebüro jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen dem Kunden und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat das Reisebüro also sowohl dem Kunden gegenüber, als auch gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Das Reisebüro trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Reisebüros aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Brutto-Endpreise und beinhalten eine vom Reisebüro kalkulierte Vergütung seiner Tätigkeit für den Kunden. Im Falle einer Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme berechnet das Reisebüro die hierfür von der Fluggesellschaft geforderten Entgelte sowie zusätzlich sein mit dem Kunden im Einzelfall oder durch Aushang vereinbartes Vermittlungs-Entgelt. Von der Fluggesellschaft ist das Reisebüro mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger Entgelte im Zusammenhang mit der Flugbuchung beauftragt und haftet dieser gegenüber für diese Zahlungen. Die für diese Inkassotätigkeit anfallenden Kosten sind ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. Das Reisebüro kann die Forderung der Fluggesellschaft gegebenenfalls im eigenen Namen gerichtlich und außerordentlich geltend machen.

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für inländische Flüge und -soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar- unmittelbar, die inländischen gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens. Ergänzend gelten, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Kostenaufstellung Vermittlungs. bzw. Beratungskosten
Flug
(inkl. Low Cost, Charter- und Bonusflugscheine) Flugticket
Entgelt Reisebüro pro Strecke
Flug Inland Elektronisches Ticket je Ticket 30,00 EUR
Flug Europa Elektronisches Ticket je Ticket 35,00 EUR
Flug Interkontinental Elektronisches Ticket je Ticket 45,00 EUR
Aufpreis Papierticket je Ticket 8,00 EUR
Low Cost Airline je Strecke 18,00 EUR
Stornierung/Umbuchung nach Ticketerstellung je Ticket 25,00 EUR
(zzgl. fällige Kosten je nach Tarifart und Leistungsträger)
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Fähren
Vermittlung je Vorgang 15,00 EUR
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Hotel/Mietwagen
Vermittlung je Vorgang 15,00 EUR
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Visa
Visabeschaffung (zzgl. Visagebühren + Porto) je Pass 25,00 EUR
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Sonstige Leistungen

Eintrittskarten
(Vorverkaufsgebühren auf Kartenpreis 10%) je Ticket min. 5,00 EUR
Beratung oder Angebotzusammenstellungen mind. 15,- EUR max. 99,- EUR
Ausarbeitung individueller Angebote:
(Verrechnung bei Buchung möglich) je nach Reiseziel mind. 35,- EUR max. 55,- EUR
Postversand inkl. Porto 5,00 EUR
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* Alle steuerpflichtigen Vermittlungsentgelte inkl. MwSt. und zzgl. Fremdgebühren ~ Änderung vorbehalten.

III. Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

IV. Pflichten des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht bei Aufwendungen oder Auslagen des Reisebüros, die im Rahmen des erteilten Auftrags anfallen (z.B. Ausstellungskosten für Visa; Postgebühren etc.). Diese sind zusätzlich zum Vermittlungs-Entgelt, das lediglich die reine Vermittlungsleistung abdeckt, vom Kunden an das Reisebüro zu erstatten. Die Vermittlungs-Entgelte sind bei Rechnungsstellung sofort fällig. Die Fälligkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Fälligkeit der gebuchten Leistungen (z.B. der Reisepreiszahlungen). Sollte der Kunde gebuchte Reisen und Leistungen umbuchen oder stornieren, bleibt der Anspruch des Reisebüros auf bereits angefallene Vermittlungs-Entgelte unberührt. Entstandene Aufwendungen sind ebenfalls zu erstatten.

V. Zahlung
Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen. In den meisten Fällen jedoch erfolgt die Zahlungsabwicklung im so genannten Dirketinkassoverfahren zwischen Kunden und seinen Reiseveranstalter.

VI. Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro oder Reiseveranstalter ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

VII. Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

VIII. Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

IX. Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

X. Ausschlussfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muss sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungs- ende ( Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.

XI. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reisende nach Abschluss des Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros vereinbart.